SiGeKo

Wann brauche ich einen SiGeKo wirklich?

Viele Bauherren, Planer und Unternehmen stellen sich dieselbe Frage: Brauchen wir für dieses Projekt wirklich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo? Oder ist das nur bei ganz großen Baustellen ein Thema? Die ehrliche Antwort: In sehr vielen Projekten ist ein SiGeKo nicht nur sinnvoll, sondern rechtlich vorgeschrieben. In diesem Beitrag schauen wir uns in einfachen Worten an, wann ein SiGeKo erforderlich ist, was das Gesetz dazu sagt und wie du das für dein eigenes Bauvorhaben schnell einschätzen kannst.

Was ist ein SiGeKo überhaupt?

Der SiGeKo ist der Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Er sorgt dafür, dass sich die verschiedenen Firmen nicht gegenseitig gefährden und dass der Arbeitsschutz nicht im Baustellenchaos untergeht.

Typische Aufgaben eines SiGeKo sind zum Beispiel:

  • Gefährdungen auf der Baustelle erkennen, besonders an Schnittstellen zwischen Gewerken

  • einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) erstellen und aktualisieren

  • die geplanten Arbeitsabläufe aus Sicht des Arbeitsschutzes prüfen

  • beteiligte Firmen über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informieren

  • Abstimmungen und Besprechungen zum Thema Arbeitsschutz begleiten

Kurz gesagt: Der SiGeKo ist die zentrale Stelle, an der alle Fäden zum Thema Sicherheit zusammenlaufen.

Was sagt das Gesetz: Wann ist ein SiGeKo Pflicht?

Die rechtliche Grundlage für den SiGeKo auf Baustellen ist die Baustellenverordnung (BaustellV). Dort steht in § 3 ganz klar:

Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, muss der Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen.

Das ist der klassische Fall für den SiGeKo.

Wichtige Punkte dabei:

  • Es geht um Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber

  • Es reicht, wenn diese gleichzeitig oder nacheinander tätig werden

  • Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter muss die Koordination sicherstellen

Damit greift auch das Arbeitsschutzgesetz. In § 8 ArbSchG steht, dass Arbeitgeber bei der Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes zusammenarbeiten müssen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind.

Dazu kommen weitere Verordnungen, die ebenfalls Koordinationspflichten kennen, etwa:

  • Betriebssicherheitsverordnung, § 13 Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

  • Gefahrstoffverordnung, § 15 Zusammenarbeit bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Und auch die DGUV Vorschrift 1 schreibt in § 6 vor, dass bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer eine geeignete Person die Arbeiten aufeinander abstimmen muss.

Die Kernbotschaft ist immer dieselbe:

Mehrere Arbeitgeber + mögliche gegenseitige Gefährdungen = Koordinationspflicht
Und auf Baustellen übernimmt diese Aufgabe in der Regel der SiGeKo.

Konkrete Beispiele: In diesen Fällen brauchst du einen SiGeKo

Damit es greifbarer wird, hier ein paar typische Situationen, in denen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erforderlich ist:

Beispiel 1: Neubau eines Mehrfamilienhauses

Auf der Baustelle sind parallel oder nacheinander tätig:

  • Rohbauunternehmen

  • Dachdecker

  • Gerüstbauer

  • Elektriker

  • SHK Firma

  • Trockenbauer

Hier arbeiten ganz klar mehrere Arbeitgeber auf derselben Baustelle. Es bestehen gegenseitige Gefährdungen, zum Beispiel durch Arbeiten in der Höhe, Kranbetrieb, Materialtransporte oder gleichzeitige Tätigkeiten in einzelnen Geschossen. Ein SiGeKo ist hier Pflicht.

Beispiel 2: Umbau eines Bürogebäudes im laufenden Betrieb

Im Gebäude arbeiten weiterhin die Nutzer, während Bauunternehmen, Haustechnikfirmen und ggf. Schadstoffsanierer ihre Arbeiten ausführen. Es gibt viele Schnittstellen:

  • Beschäftigte des Betreibers

  • Externe Firmen

  • Gefahrstoffe, Staub, Lärm, Verkehrswege

Hier besteht ein hoher Koordinationsbedarf, weil Dritte mitbetroffen sind. Ein Koordinator ist erforderlich, um Gefährdungen zu vermeiden.

Beispiel 3: Arbeiten mit Gefahrstoffen

Wenn bei Sanierungsarbeiten mit Gefahrstoffen wie Asbest oder anderen Schadstoffen gearbeitet wird und mehrere Firmen beteiligt sind, muss ein Koordinator tätig werden, um Gefährdungen für Beschäftigte anderer Arbeitgeber zu vermeiden.

Typische Irrtümer: Wann man oft falsch entscheidet

Viele Bauherren und kleinere Unternehmen denken:

  • "Unsere Baustelle ist doch klein, da brauchen wir keinen SiGeKo."

  • "Es sind ja nie alle Firmen gleichzeitig da."

  • "Wir machen das einfach über die Bauleitung mit."

Problem: Das Gesetz knüpft nicht an Projektgröße oder Budget, sondern an die Anzahl der Arbeitgeber und den Koordinationsbedarf im Arbeitsschutz an.

Ein paar Beispiele, wo oft falsch entschieden wird:

  • Einfamilienhaus mit mehreren Gewerken (Rohbau, Dach, Elektro, SHK, Gartenbau): Auch hier können gegenseitige Gefährdungen entstehen.

  • Kurze Baustellen, etwa Austausch einer Anlage mit mehreren Firmen an einem Tag: Zeitlich eng, viele Personen, enger Raum.

  • Wartungsarbeiten in bestehenden Anlagen mit mehreren Fremdfirmen: Hier greifen oft zusätzlich BetrSichV und GefStoffV.

Sicher ist: Wenn du unsicher bist, ob ein SiGeKo erforderlich ist, ist das meistens schon ein Zeichen dafür, dass Koordination gebraucht wird.

Was macht der SiGeKo ganz konkret?

Die Präsentation, auf der deine Stichpunkte beruhen, beschreibt die Ziele der Koordination sehr treffend. Übertragen auf die Baustellenpraxis heißt das:

Der SiGeKo

  • prüft, ob Koordinationsbedarf besteht

  • sichtet geplante Tätigkeiten und Abläufe

  • hilft, sichere Arbeitsabläufe zu planen

  • informiert alle Beteiligten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

  • wirkt mit bei Unterweisungen, Besprechungen und Abstimmungen

Damit trägt er dazu bei, Gefährdungen zu vermeiden oder deutlich zu verringern, vor allem dort, wo mehrere Firmen zusammenarbeiten.

Wichtig: Der SiGeKo nimmt niemandem die Verantwortung ab. Aber er sorgt dafür, dass alle ihre Pflichten besser erkennen und erfüllen können.

Welche Rolle hat der Auftraggeber bzw. Bauherr?

Der SiGeKo "entsteht" nicht von allein. Der Auftraggeber spielt eine zentrale Rolle:

  • Er muss den Koordinator bestellen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

  • Er muss Rahmenbedingungen schaffen, damit Koordination überhaupt funktionieren kann.

  • Er benennt Ansprechpartner in den beteiligten Unternehmen.

  • Er stellt erforderliche Unterlagen bereit, etwa Pläne, Gefährdungsbeurteilungen und Infos zu Gefahrstoffen.

    Nur wenn der Bauherr hinter dem Thema steht, kann der SiGeKo seine Aufgaben sinnvoll erfüllen und wirklich für mehr Sicherheit sorgen.

Kurze Checkliste: Brauche ich für mein Projekt einen SiGeKo?

Die folgenden Fragen helfen dir bei einer schnellen Einschätzung:

  1. Sind mehrere Firmen auf der Baustelle tätig, gleichzeitig oder nacheinander?

  2. Können sich die Tätigkeiten dieser Firmen gegenseitig gefährden (zum Beispiel durch Höhe, Verkehr, Gefahrstoffe, enge Räume)?

  3. Gibt es komplexe Abläufe oder enge Termine, bei denen viele Gewerke auf einmal aktiv sind?

  4. Ist die Baustelle Teil eines laufenden Betriebs oder betrifft sie Dritte (Mieter, Nutzer, Öffentlichkeit)?

  5. Gibt es rechtliche Vorgaben wie die Baustellenverordnung, die offensichtlich erfüllt werden müssen?

Wenn du mehrere Fragen mit "Ja" beantworten musst, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein SiGeKo erforderlich ist.

Fazit: SiGeKo ist keine Kür, sondern wichtiger Schutz für alle Beteiligten

Ein SiGeKo wird nicht "aus Spaß" bestellt. Dahinter steht eine klare Idee:

  • Mehrere Arbeitgeber

  • Gemeinsame Gefährdungen

  • Koordinationsbedarf im Arbeitsschutz

Gesetze wie die Baustellenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung machen deutlich, dass Koordination in solchen Fällen Pflicht ist.

In der Praxis bedeutet das:

  • Weniger Unfälle und gefährliche Situationen

  • Klarere Abläufe und Zuständigkeiten

  • Mehr Sicherheit für Beschäftigte und Dritte

  • Geringeres Risiko für Bauherren, Planer und Unternehmen

Wenn du also vor einem neuen Bauprojekt stehst, lohnt es sich, die Frage "Brauche ich einen SiGeKo" früh zu klären. Im Zweifel ist es besser, einmal mehr zu koordinieren als einmal zu wenig.